Unsere Satzung

Unsere Satzung bildet das rechtliche Fundament unseres Vereinslebens. Sie regelt das Miteinander, die Rechte und Pflichten der Mitglieder sowie die Vereinsstruktur.

Hier finden Sie die wichtigsten Auszüge aus unserer Satzung des Vereins der Garten- und Blumenfreunde Olching e.V.
Das vollständige Dokument können Sie am Ende der Seite herunterladen.

Zweck des Vereins

Wir sind gemeinnützig und fördern den Obst- und Gartenbau, den Umweltschutz sowie die Schaffung und Pflege unserer Kleingartenanlagen zur Naherholung.

Mitglied werden

Jede natürliche Person kann Mitglied werden. Pächter einer Gartenparzelle werden automatisch ordentliche Mitglieder der Sparte Kleingarten. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

Wichtige Pflichten

Neben der Einhaltung von Satzung und Gartenordnung gehören die Zahlung von Beiträgen und Pachtzins zu den Grundpflichten. Parzellen-Pächter sind zudem zur Leistung von Gemeinschaftsarbeitsstunden verpflichtet.

Kündigung & Austritt

Ein Austritt aus dem Verein ist nur zum Jahresende (31. Dezember) möglich. Die Kündigung muss dem Vorstand spätestens drei Monate vorher (bis 30. September) in Textform vorliegen.

Die Vereinsorgane

Unser Verein wird getragen von der Mitgliederversammlung (die mindestens einmal jährlich stattfindet), dem Vorstand (führt die laufenden Geschäfte) und dem Vereinsausschuss.

Ihre Rechte im Verein

Sie haben das Recht, an allen Versammlungen und Veranstaltungen teilzunehmen sowie eigene Anträge zu stellen. Außerdem dürfen Sie die Vereinseinrichtungen nutzen und unsere fachliche Beratung rund um den Gartenbau in Anspruch nehmen.

Haben Sie Fragen zur Satzung?​

Bei Unklarheiten zur Vereinsstruktur, Mitgliedschaft oder den Regularien steht Ihnen unser Vorstand gerne zur Verfügung.

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