Unsere Gartenordnung
Ein gutes Miteinander braucht klare Regeln. Hier finden Sie die wichtigsten Auszüge aus unserer Gartenordnung für den Alltag in der Anlage. Das vollständige Dokument können Sie am Ende der Seite herunterladen.
Regeln für eine funktionierende Gemeinschaft
Unsere Kleingartenanlage ist für uns alle ein Ort der Erholung, der Eigenversorgung und der sinnvollen Freizeitgestaltung. Um dieses Ziel zu erreichen und unsere Anlage dauerhaft zu pflegen, ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und gegenseitige Rücksichtnahme unerlässlich.
Grundlage unseres Zusammenlebens ist die Gartenordnung des Vereins der Garten- und Blumenfreunde Olching e.V.. Um Ihnen das Nachschlagen zu erleichtern, finden Sie hier die wichtigsten Bestimmungen für den Vereinsalltag kompakt zusammengefasst.
⏱️ Ruhezeiten & Lärmschutz
Besondere Ruhezeiten:
– Täglich von 12:00 bis 14:00 Uhr und von 20:00 bis 07:00 Uhr.
– An Sonn- und Feiertagen ist ganztägig Ruhe zu bewahren.
Laute Geräte & Maschinen:
Maschinen mit Verbrennungsmotor oder hohem Arbeitsgeräusch (z.B. Rasenmäher) dürfen vom 01.04. bis 31.10. (außer Sonn-/Feiertags) nur zu folgenden Zeiten betrieben werden:
– Täglich vormittags: 09:00 bis 12:00 Uhr
– Montag und Mittwoch: zusätzlich nachmittags 14:00 bis 19:00 Uhr
Hinweis: Hand- und Elektromäher dürfen zwischen 12:00–14:00 Uhr, von 20:00–07:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nicht benutzt werden.
📏 Grenzabstände & Bepflanzung
Bäume, Sträucher und Hecken bis 2,00 m Höhe: Mindestens 0,50 m Abstand zur Grenze.
Bäume, Sträucher und Hecken über 2,00 m Höhe: Mindestens 2,00 m Abstand zur Grenze.
Der Abstand wird von der Mitte des Stammes bzw. des zunächst der Grenze befindlichen Triebes gemessen.
Höhenbegrenzung:
– Wald- und Ziergehölze dürfen im ausgewachsenen Zustand eine Höhe von 4 Metern nicht überschreiten.
– Himbeeren, Brombeeren u.ä. müssen so gepflanzt werden, dass sie den Nachbargärten keinen Schaden zufügen.
🌿 Hecken, Zäune & Wege
Wegpflege: Die Stichwege unterliegen der Pflegepflicht aller jeweiligen Anlieger.
Trennung zwischen Parzellen: Die Einfriedung darf durch Sträucher (bis 1,20 m Höhe), Hecken (bis 1,00 m Höhe) oder beschichteten grünen Maschendrahtzaun (bis 0,80 m Höhe) erfolgen.
🛠️ Bauvorhaben
Generell: Bauliche Veränderungen dürfen nur nach der vorherigen Anzeige in Textform bei der Spartenleitung und der Zustimmung des Ausschusses vorgenommen werden!
Anbauten Gartenhaus: Zugelassen ist ausschließlich ein Gerätekasten an der Rückseite bis zu einer Länge von 2,50 m, Breite 0,60 m und Höhe 1,10 m sowie Markisen, Pergolen (ohne festes Dach) und ein Windfang (Windschutz zwischen Terrassendachpfosten und Gartenhauswand).
Gewächshäuser: Zwingende Höchstmaße: Firsthöhe 2,10 m, Traufhöhe 1,24 m (inkl. Sockel), Länge 2,28 m, Breite 1,93 m
Solaranlagen: Solaranlagen bis zu 1 qm sind zulässig.
Gartenteiche: Ein Teich bis 1 qm Fläche und 30 cm Tiefe ist genehmigungsfähig.
Spielgeräte: Das Aufstellen von Kinderspielgeräten mit einer Höhe von mehr als 1 m (z.B. Trampolin, Klettergerüst) ist anzeigepflichtig.
Nicht genehmigungspflichtig: Kinderplanschbecken aus Kunststoff (bis zu einer Fläche von 2 qm und 0,40 m Höhe), Beetumrandungen, Wege im Garten, Hochbeete und Rankgerüste.
♻️ Kompost & Abfall
In jeder Parzelle ist ein Kompostplatz einzurichten (nur für organische Abfälle!). Er ist so anzulegen, dass niemand belästigt wird. Das Düngen mit Fäkalien ist nicht gestattet.
Die Lagerung von Hausunrat, Materialabfällen oder Speiseresten ist verboten. Nicht kompostierbare Abfälle sind nach den behördlichen Bestimmungen zu entsorgen.
🔥 Feuer & Grillen
Das Verbrennen von Abfällen sowie jegliche offenen Feuer sind strengstens verboten!
Das Grillen ist nur mit Holzkohle oder Gas erlaubt. Dabei ist unbedingt auf ein erträgliches Maß an Rauch- und Geruchsbelästigung der Nachbarn zu achten.
💧 Wasserversorgung
Der Wasserverbrauch ist auf das notwendige Maß zu beschränken. Empfehlungen durch öffentliche Organe, der Vorstandschaft oder dem Spartenleiter und dessen Vertreter über Verbrauchsbeschränkungen ist Folge zu leisten.
Regenwassernutzung: Gartenteiche sind möglichst mit Regenwasser aufzufüllen. Die Installation von Regenwasserbehältern wird empfohlen.
Winterpause: In der Zeit vom 01. November bis 31. März (witterungsbedingt kann hiervon abgewichen werden) ist die Wasserversorgung abgestellt. Für die erforderlichen Wartungsarbeiten ist nur der Wasserwart zuständig.
Eingriffe & Leitungen: Eigenmächtige Eingriffe in die Wasserversorgung, insbesondere das Anbringen zusätzlicher Wasserhähne oder Veränderungen an Leitungen sind untersagt. Die Anbindung der Gartenhäuser an die Wasserversorgung (für Toiletten, Duschen, Spülen etc.) ist nicht gestattet.
