Der Weg zum eigenen Kleingarten
Ein eigener Garten ist ein wunderbares Stück Natur – aber auch ein Stück Verantwortung. Erfahren Sie hier alles über die Vergabe, unsere Warteliste und die Voraussetzungen für eine Pacht.
Ein Garten bedeutet Freude – und Arbeit
Was Sie erwartet
- Eigene Ernte von frischem Obst und Gemüse
- Ein Rückzugsort in der Natur direkt vor Ort
- Eine tolle Gemeinschaft und gesellige Feste
- Wissenstransfer mit erfahrenen Gartennachbarn
Was wir erwarten
- Pflege und Bewirtschaftung der Parzelle
- Einhaltung der Gartenordnung
- Aktive Teilnahme an der Gemeinschaftsarbeit
- Zahlung der jährlichen Pacht und Mitgliedsbeiträge
Wichtiger Vorab-Hinweis
Damit wir Ihnen einen Kleingarten zuteilen können, gibt es laut unserer Satzung eine zwingende Grundvoraussetzung:
👉 Ihr fester Hauptwohnsitz muss in Olching sein.
Bewerbungen aus anderen Gemeinden können wir leider generell nicht berücksichtigen. Wir bitten um Ihr Verständnis!So funktioniert die Bewerbung
Aktuell sind alle unsere Parzellen verpachtet und wir führen eine längere Warteliste. Eine frühzeitige Anmeldung lohnt sich dennoch!
1. Kontaktaufnahme
Der erste Schritt führt über unseren Vorstand. Melden Sie sich bei uns, um Ihr Interesse an einem Kleingarten zu bekunden und einen Termin für ein erstes Kennenlernen zu vereinbaren.
✉️ info@kleingartenverein-olching.de
2. Das Kennenlernen
Bei einem persönlichen Gespräch klären wir offene Fragen und entscheiden über die Aufnahme. Bitte bringen Sie zu diesem Termin den ausgefüllten Mitglieds- und Gartenantrag mit.
3. Die Warteliste
Nach der Aufnahme in den Verein werden Sie auf unsere Warteliste gesetzt. Da aktuell alle Parzellen verpachtet sind, bitten wir um etwas Geduld.
4. Besichtigung & Auswahl
Sobald Gärten frei werden (meist zum Pachtende im Herbst), kontaktieren wir die nächsten auf der Liste. Bei einer gemeinsamen Begehung prüfen wir, welcher Garten zu Ihnen passt.
5. Vertrag & Übergabe
Haben Sie Ihren Wunschgarten gefunden, wird die Ablöse mit dem Vorpächter durchgeführt und Sie schließen den Pachtvertrag ab. Bei der Übergabe stellen wir sicher, dass der Garten den aktuellen Vorgaben der Gartenordnung entspricht. Danach steht Ihrem Start als Kleingärtner nichts mehr im Weg!
Gut zu wissen: Kosten & Regeln
Ein Kleingarten ist eine langfristige Entscheidung. Hier finden Sie die wichtigsten Antworten zu den finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen.
Was kostet die Übernahme eines Gartens (Ablöse)?
Die Übernahme der festen Bestandteile (Laube, Gewächshaus, Bepflanzung, Zäune) wird durch ein offizielles, neutrales Wertermittlungsgutachten fair festgelegt. Der Betrag variiert je nach Größe und Zustand der Aufbauten. Erfahrungsgemäß liegt diese Ablösesumme meist im Bereich von etwa 5.000 Euro, sie kann aber auch niedriger oder höher ausfallen. Diese Summe wird an den Vorpächter gezahlt. Bewegliches Inventar (z.B. Möbel, Rasenmäher, Werkzeug) ist nicht Teil des Gutachtens und kann auf freiwilliger Basis direkt mit dem Vorpächter verhandelt werden.
Welche laufenden Kosten fallen an?
Neben der einmaligen Ablöse fallen jährliche Kosten an. Diese setzen sich zusammen aus dem Mitgliedsbeitrag für den Verein, der Grundsteuer und Pacht für die Parzelle (berechnet nach Quadratmetern), Versicherungsbeiträgen sowie den Kosten für das verbrauchte Wasser. Insgesamt belaufen sich diese laufenden Kosten erfahrungsgemäß auf etwa 400 Euro pro Jahr.
Muss ich bei der Anlagenpflege (Gemeinschaftsarbeit) mithelfen?
Ja, unser Verein lebt vom gemeinsamen Anpacken! Für die Instandhaltung unserer schönen Gesamtanlage (z. B. Wegepflege, Hecken schneiden, Arbeiten am Vereinsheim) leistet jeder Pächter eine festgelegte Anzahl an Gemeinschaftsarbeitsstunden pro Jahr. Diese Einsätze sind aber nicht nur Pflicht, sondern auch eine wunderbare Gelegenheit, andere Vereinsmitglieder kennenzulernen!
Darf ich im Kleingarten wohnen oder nur Rasen anlegen?
Als Kleingartenverein unterliegen wir dem Bundeskleingartengesetz. Das bedeutet: Ein dauerhaftes Wohnen in der Gartenlaube ist gesetzlich strengstens untersagt. Zudem gilt bei uns die sogenannte ‚Drittel-Regel‘. Ein Kleingarten dient nicht nur der reinen Erholung, sondern zu einem wesentlichen Teil (mindestens einem Drittel der Fläche) dem Anbau von Obst, Gemüse und Kräutern für den Eigenbedarf. Der Anbau einseitiger Kulturen sowie die ausschließliche Nutzung als Ziergarten ist nicht zulässig. Eine Nutzung als reiner Freizeit- oder Wochenendgarten ist somit ausgeschlossen.
Gibt es weitere Vorgaben zur Gestaltung?
Ja, das Zusammenleben und die Gestaltung der Gärten (z.B. maximale Höhe von Hecken, Größe der Gewächshäuser, Ruhezeiten) sind klar geregelt, damit sich alle Nachbarn wohlfühlen. Alle Details dazu finden Sie in unserer offiziellen Gartenordnung. Wir empfehlen allen Bewerbern, sich diese vorab in Ruhe durchzulesen.
Ihre Unterlagen für das Kennenlernen
Mitgliedsantrag
Bitte bringen Sie dieses Formular ausgefüllt zu Ihrem Termin mit dem Vorstand mit.
Gartenantrag
Mit diesem Antrag setzen wir Sie offiziell auf unsere Warteliste für eine Parzelle.
