Der Weg zum eigenen Kleingarten

Ein eigener Garten ist ein wunderbares Stück Natur – aber auch ein Stück Verantwortung. Erfahren Sie hier alles über die Vergabe, unsere Warteliste und die Voraussetzungen für eine Pacht.

Ein Garten bedeutet Freude – und Arbeit

Was Sie erwartet

Was wir erwarten

Wichtiger Vorab-Hinweis

Damit wir Ihnen einen Kleingarten zuteilen können, gibt es laut unserer Satzung eine zwingende Grundvoraussetzung:

👉 Ihr fester Hauptwohnsitz muss in Olching sein.

Bewerbungen aus anderen Gemeinden können wir leider generell nicht berücksichtigen. Wir bitten um Ihr Verständnis!

So funktioniert die Bewerbung

Aktuell sind alle unsere Parzellen verpachtet und wir führen eine längere Warteliste. Eine frühzeitige Anmeldung lohnt sich dennoch!

1. Kontaktaufnahme

Der erste Schritt führt über unseren Vorstand. Melden Sie sich bei uns, um Ihr Interesse an einem Kleingarten zu bekunden und einen Termin für ein erstes Kennenlernen zu vereinbaren.
✉️ info@kleingartenverein-olching.de

2. Das Kennenlernen

Bei einem persönlichen Gespräch klären wir offene Fragen und entscheiden über die Aufnahme. Bitte bringen Sie zu diesem Termin den ausgefüllten Mitglieds- und Gartenantrag mit.

3. Die Warteliste

Nach der Aufnahme in den Verein werden Sie auf unsere Warteliste gesetzt. Da aktuell alle Parzellen verpachtet sind, bitten wir um etwas Geduld.

4. Besichtigung & Auswahl

Sobald Gärten frei werden (meist zum Pachtende im Herbst), kontaktieren wir die nächsten auf der Liste. Bei einer gemeinsamen Begehung prüfen wir, welcher Garten zu Ihnen passt.

5. Vertrag & Übergabe

Haben Sie Ihren Wunschgarten gefunden, wird die Ablöse mit dem Vorpächter durchgeführt und Sie schließen den Pachtvertrag ab. Bei der Übergabe stellen wir sicher, dass der Garten den aktuellen Vorgaben der Gartenordnung entspricht. Danach steht Ihrem Start als Kleingärtner nichts mehr im Weg!

Gut zu wissen: Kosten & Regeln

Ein Kleingarten ist eine langfristige Entscheidung. Hier finden Sie die wichtigsten Antworten zu den finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen.

Was kostet die Übernahme eines Gartens (Ablöse)?

Die Übernahme der festen Bestandteile (Laube, Gewächshaus, Bepflanzung, Zäune) wird durch ein offizielles, neutrales Wertermittlungsgutachten fair festgelegt. Der Betrag variiert je nach Größe und Zustand der Aufbauten. Erfahrungsgemäß liegt diese Ablösesumme meist im Bereich von etwa 5.000 Euro, sie kann aber auch niedriger oder höher ausfallen. Diese Summe wird an den Vorpächter gezahlt. Bewegliches Inventar (z.B. Möbel, Rasenmäher, Werkzeug) ist nicht Teil des Gutachtens und kann auf freiwilliger Basis direkt mit dem Vorpächter verhandelt werden.

Neben der einmaligen Ablöse fallen jährliche Kosten an. Diese setzen sich zusammen aus dem Mitgliedsbeitrag für den Verein, der Grundsteuer und Pacht für die Parzelle (berechnet nach Quadratmetern), Versicherungsbeiträgen sowie den Kosten für das verbrauchte Wasser. Insgesamt belaufen sich diese laufenden Kosten erfahrungsgemäß auf etwa 400 Euro pro Jahr.

Ja, unser Verein lebt vom gemeinsamen Anpacken! Für die Instandhaltung unserer schönen Gesamtanlage (z. B. Wegepflege, Hecken schneiden, Arbeiten am Vereinsheim) leistet jeder Pächter eine festgelegte Anzahl an Gemeinschaftsarbeitsstunden pro Jahr. Diese Einsätze sind aber nicht nur Pflicht, sondern auch eine wunderbare Gelegenheit, andere Vereinsmitglieder kennenzulernen!

Als Kleingartenverein unterliegen wir dem Bundeskleingartengesetz. Das bedeutet: Ein dauerhaftes Wohnen in der Gartenlaube ist gesetzlich strengstens untersagt. Zudem gilt bei uns die sogenannte ‚Drittel-Regel‘. Ein Kleingarten dient nicht nur der reinen Erholung, sondern zu einem wesentlichen Teil (mindestens einem Drittel der Fläche) dem Anbau von Obst, Gemüse und Kräutern für den Eigenbedarf. Der Anbau einseitiger Kulturen sowie die ausschließliche Nutzung als Ziergarten ist nicht zulässig. Eine Nutzung als reiner Freizeit- oder Wochenendgarten ist somit ausgeschlossen.

Ja, das Zusammenleben und die Gestaltung der Gärten (z.B. maximale Höhe von Hecken, Größe der Gewächshäuser, Ruhezeiten) sind klar geregelt, damit sich alle Nachbarn wohlfühlen. Alle Details dazu finden Sie in unserer offiziellen Gartenordnung. Wir empfehlen allen Bewerbern, sich diese vorab in Ruhe durchzulesen.

Ihre Unterlagen für das Kennenlernen

Mitgliedsantrag

Bitte bringen Sie dieses Formular ausgefüllt zu Ihrem Termin mit dem Vorstand mit.

Gartenantrag

Mit diesem Antrag setzen wir Sie offiziell auf unsere Warteliste für eine Parzelle.

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