Anfrage für Vereinsheim mieten
Anleitung
  • Im Kalender den Wunschtermin prüfen, ob Termin verfügbar
  • Mit dem Kontaktformular den gewünschten Termin senden.
  • Nach Prüfung durch den Vorstand erhalten Sie innerhalb 5 Tagen eine Rückmeldung per Email und Reservierung Ihres Termins.
  • Der ausgefüllte Mietvertrag wird an die angegebne Mail-Adresse gesendet und gilt für beide Parteien verbindlich
  • Die Bestellung der Getränke sollte spätestens 14 Tage vor dem Termin per Mail gesendet werden.









Mit den Bedingungen des Mietvertrags bin ich einverstanden
und bestätige dies mit dem Senden der Anfrage




Vermietungsbedingungen:
1. Der Mietzins für einen Tag beträgt Euro 90,00 inkl. Stromverbrauch.
Der Stromverbrauch für die Heizung wird gesondert berechnet.
2. Die Nutzung der Räumlichkeiten zum Vorbereiten ist schon am Vortag (nach Absprache) möglich.
3. Die Abnahme der Getränke lt. Liste sind fester Bestandteil dieses Vertrages.
Der Mindestumsatz an Getränken beträgt 5,00 Euro. pro Person
Bei Zuwiderhandlung ist eine Vertragsstrafe von Euro 50,00 zu zahlen und der Vorstand behält sich vor, das Vereinsheim nicht mehr an den Mieter zu vergeben. Der aus der Vermietung und dem Getränkeverkauf erzielte Überschuss wird ausschließlich zur Erhaltung des Vereinsheimes verwendet.
4. In den Räumen ist die Nutzung weiterer mitgebrachter Beleuchtungskörper untersagt. Die
Inneneinrichtung (Stühle und Tische) darf man keinesfalls ins Freie stellen. Für den Außenbereich stehen 4 Tisch- und Bankgarnituren kostenlos zur Verfügung, weitere Garnituren werden mit Euro 3,00 berechnet. Die Ausgabe bzw. Rücknahme erfolgt am Geräteschuppen. Das Mitbringen eigener Garnituren ist nicht gestattet.
5. Im Vereinsheim besteht absolutes Rauchverbot.
6. Während der Veranstaltung muss die Fluchttüre aufgesperrt, entriegelt und unverstellt bleiben.
7. Musikalisch Darbietungen sollten im Vereinsheim stattfinden. Ab 22:00 Uhr auf die Lautstärke achten, da sich die Anwohner wegen Ruhestörung schon polizeilich beschwert haben.
8. Es ist verboten offenes Feuer und Feuerwerkskörper abzuschießen oder sonstige Schusswaffen zu gebrauchen.
9. Beim Verlassen des Vereinsheimes ist darauf zu achten, dass sämtliche Lichter und elektrischen Geräte ausgeschaltet sind.
10. Das Vereinsheim darf nicht unbeaufsichtigt unverschlossen bleiben.
11. Die mit einem absoluten Halteverbot gekennzeichneten Rettungswege sind unbedingt frei zu halten. Bitte benutzen Sie auch die Parkplätze außerhalb der Gartenanlage. Die Gartenpächter haben Vorrang. Die Anfahrt vor das Vereinsheim ist zur Be- und Entladung gestattet. Ein Befahren der Terrassenfläche ist verboten.
12. Regelung für die Rückgabe des Vereinsheimes:
a. Vereinsheim (besenrein) und WC-Anlage im gereinigten Zustand
b. Die Tischordnung ist lt. Plan wiederherzustellen. (Plan befindet sich an der Eingangstüre)
c. Alle Abfälle und sonstige mitgebrachte Sachen müssen selbst entsorgt werden.
d. Sofern sich bei der Endabnahme durch den Vermieter herausstellt, dass die Reinigung nicht ordnungsgemäß erfolgte, hat der Vermieter das Recht, die Reinigung zu Kosten des Mieters durchführen zu lassen.
13. Es werden folgende Schlüssel übergeben:
a. 1 Hauptschlüssel für das Vereinsheim und Fluchttüre
b. 1 Gartentor- und WC-Schlüssel
c. 1 Wegsperrenschlüssel
Im Nebenraum befindet sich ein Verbandskasten nach DIN für Vereine und Kleinbetriebe. Die Entnahme von Verbandsmaterial ist zu melden.
Im Winter ist bei Schneefall vom Mieter ein Weg vom Eingang der Anlage bis zum Vereinsheim freizuschaufeln und eine Sandstreuung mit bereitgestelltem Streugut und Schneeschaufel vorzunehmen.
Die obigen Vermietungsbedingungen erkenne ich an und werde für evtl. entstandene
Schäden persönlich haften.